Wer während der Laufzeit seiner Unfallversicherung der Haftpflichtkasse heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließt, sichert dem Partner beitragsfreien Vorsorgeschutz von 30.000 EUR für den Invaliditätsfall – zeitlich befristet und unter klaren Voraussetzungen.
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner mit
- 30.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression),
bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens für 3 Monate beitragsfrei mitversichert.
Der Versicherungsschutz besteht lediglich dann, wenn für den Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Wird der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Was bedeutet das konkret?
Wer während der Vertragslaufzeit heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, kann seinen Partner vorübergehend beitragsfrei in den Unfallschutz einbeziehen. Diese Vorsorge gilt nur, wenn der Partner noch keine eigene private Unfallversicherung hat. Wird der Partner rechtzeitig fest in den Vertrag aufgenommen, entfällt die Gesundheitsprüfung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Vorsorgeschutz bei Heirat?
Der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner ist mit 30.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression) mitversichert.
Wie lange gilt die beitragsfreie Mitversicherung?
Sie gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens jedoch für 3 Monate.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Nein. Wird der Partner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025