In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Einfach Gut auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche als Unfallereignis – wobei Schädigungen der Bandscheiben ausdrücklich von dieser Erweiterung ausgenommen sind.
Zu Ziffer 1.4 AUB 2014:
Als Unfallereignis gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche.
Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es bei einer besonders starken körperlichen Anstrengung zu einem Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbruch, wird dies als Unfallereignis behandelt. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben allerdings Schäden an den Bandscheiben. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt als Unfallereignis bei erhöhter Kraftanstrengung?
Als Unfallereignis gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche.
Sind Bandscheibenschäden mitversichert?
Nein, die Erweiterung gilt nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.4 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Erweiterung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut.