Bei bestimmten schweren Verletzungen zahlt die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut eine Sofortleistung von 3 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, maximal 5.000 EUR – etwa bei Querschnittslähmung, Amputation, schweren Verbrennungen oder einem Schädel-Hirn-Trauma.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Die Sofortleistung wird in Höhe von 3 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, maximal 5.000 EUR, bei folgenden schweren Verletzungen fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- (1) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- (2) Amputation einer Hand oder eines Fußes
- (3) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche
- (4) Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades
- (5) dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 %
- (6) Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen (auch von zwei Organen oder zwei Knochen):
- (1) gewebezerstörende Schäden an Herz, Lungen, Leber, Milz oder Nieren
- (2) Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelknochens
- (3) Wirbelkörperbruch
- (4) Beckenringbruch
Die Sofortleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es durch einen Unfall zu einer besonders schweren Verletzung kommt, muss nicht erst das Ende der Heilbehandlung abgewartet werden. Für bestimmte, klar benannte Verletzungen gibt es bereits kurzfristig einen festen Geldbetrag ausgezahlt. Wichtig ist, den Anspruch rechtzeitig und mit einem ärztlichen Nachweis zu melden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sofortleistung?
Die Sofortleistung beträgt 3 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, maximal 5.000 EUR.
Bei welchen Verletzungen wird sie gezahlt?
Unter anderem bei Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, Amputation einer Hand oder eines Fußes, Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche, Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades, dauerhafter Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 % sowie bei einer Kombination aus mindestens zwei bestimmten schweren Verletzungen.
Wird die Sofortleistung auch bei Todesfolge gezahlt?
Die Sofortleistung wird fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Bis wann muss die Sofortleistung geltend gemacht werden?
Die Sofortleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025