In der Unfallversicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Alkoholkonsum, Herzinfarkt, Schlaganfall, Übermüdung oder Einschlafen mitversichert – beim Lenken von Kraftfahrzeugen gilt für Alkohol eine Grenze von 1,1 Promille.
Bewusstseinsstörungen im Tarif Einfach Gut (zu Ziffer 4.1.1 AUB 2014):
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund folgender Ursachen fallen unter den Versicherungsschutz:
- (1) Alkoholkonsum
- (2) Herzinfarkt
- (3) Schlaganfall
- (4) Übermüdung (Schlaftrunkenheit)
- (5) Einschlafen infolge Übermüdung
Ausnahme:
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Alkoholkonsums bis 1,1 Promille Blutalkoholgehalt versichert.
Was bedeutet das konkret?
Wird man durch bestimmte Bewusstseinsstörungen – etwa durch Alkohol, einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder Übermüdung – von einem Unfall betroffen, besteht in diesem Tarif grundsätzlich Versicherungsschutz. Eine Besonderheit gilt jedoch beim Fahren eines Kraftfahrzeugs: Hier ist der Schutz bei alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen an eine festgelegte Promillegrenze geknüpft.
Häufige Fragen
Welche Bewusstseinsstörungen sind mitversichert?
Versichert sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Alkoholkonsum, Herzinfarkt, Schlaganfall, Übermüdung (Schlaftrunkenheit) sowie Einschlafen infolge Übermüdung.
Gilt der Schutz auch beim Autofahren?
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Alkoholkonsums bis 1,1 Promille Blutalkoholgehalt versichert.
Sind Unfälle durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall abgedeckt?
Ja, Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund eines Herzinfarkts oder eines Schlaganfalls fallen unter den Versicherungsschutz.
Sind Unfälle durch Übermüdung versichert?
Ja, Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Übermüdung (Schlaftrunkenheit) sowie Einschlafen infolge Übermüdung sind versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025