In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Besser die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen und Vergiftungen durch feste oder flüssige Stoffe mitversichert – ebenso Vergiftungen durch Pflanzen, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war.
(zu Ziffer 4.2.5 AUB 2014)
Folgen von:
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
- Vergiftungen durch Pflanzen, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war
sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Einfach Besser schließt bestimmte Vergiftungen in den Versicherungsschutz ein. Dazu zählen Vergiftungen durch verdorbene Nahrungsmittel, durch das Einnehmen fester oder flüssiger Stoffe über den Schlund sowie durch Pflanzen, sofern der versicherten Person deren Schädlichkeit nicht bewusst war. Die Folgen solcher Vergiftungen gelten damit als mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Nahrungsmittelvergiftungen im Tarif Einfach Besser mitversichert?
Ja, die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen sind mitversichert.
Welche Vergiftungen sind über den Schlund eingeschlossen?
Mitversichert sind Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Sind auch Vergiftungen durch Pflanzen abgedeckt?
Ja, Vergiftungen durch Pflanzen sind mitversichert, wenn sie durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden und der versicherten Person die Schädlichkeit nicht bewusst war.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 4.2.5 AUB 2014.