Wer in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser arbeitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen lassen. Wichtig sind dabei die Nachweise beim Arbeitsamt und die Zwei-Monats-Fristen für Beginn und Ende der Außerkraftsetzung – sowie die Regel, ab wann der Vertrag ganz erlischt.
Regelung bei Arbeitslosigkeit (zu Ziffer 9 AUB 2014):
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, wird der Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind.
Geht uns der entsprechende Nachweis jedoch erst später als 2 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit zu, gilt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises.
Die Außerkraftsetzung endet mit Beendigung der Arbeitslosigkeit, wenn uns Ihre entsprechende Mitteilung innerhalb von 2 Monaten zugeht. Andernfalls endet die Außerkraftsetzung mit Zugang Ihrer Mitteilung.
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 3 Jahre dauert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie arbeitslos werden, muss Ihr Unfallversicherungsvertrag nicht einfach weiterlaufen: Auf Ihren Wunsch kann er ruhend gestellt werden. Entscheidend ist, dass Sie die Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt anmelden und den Nachweis rechtzeitig einreichen. Auch das Ende der Ruhephase sollten Sie zeitnah melden, damit der Versicherungsschutz wieder pünktlich greift. Bleibt der Vertrag zu lange ruhend, endet er ganz.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag bei Arbeitslosigkeit ruhen lassen?
Ja. Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, wird der Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft gesetzt.
Ab wann beginnt die Außerkraftsetzung?
Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind. Geht der Nachweis jedoch erst später als 2 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit zu, gilt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises.
Wann endet die Außerkraftsetzung?
Sie endet mit Beendigung der Arbeitslosigkeit, wenn Ihre Mitteilung innerhalb von 2 Monaten zugeht. Andernfalls endet die Außerkraftsetzung mit Zugang Ihrer Mitteilung.
Wann erlischt der Vertrag ganz?
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 3 Jahre dauert.