In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse steigen im Tarif Einfach Besser die Versicherungssummen jährlich um 3 % oder 5 %. Erfahren Sie, wie die Dynamik funktioniert, welche Leistungsarten ausgenommen sind, wie Sie widersprechen können und wann die Erhöhung automatisch endet.
Höhe und Zeitpunkt der Anpassung:
Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3 % oder 5 %. Der vereinbarte Prozentsatz ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Aufrundung der Versicherungssummen:
Dabei werden die Versicherungssummen für
- Invalidität und Todesfall auf volle 500 EUR
- die Übergangsleistung auf volle 50 EUR
- das Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld und die Unfall-Rente auf volle 1 EUR
aufgerundet.
Von der Erhöhung ausgeschlossen:
Ausgeschlossen von dieser Erhöhung bleiben die Versicherungssummen für
- beitragsneutrale Leistungsarten
- Hilfe-Paket
- Reha-Management.
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Zu dem Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung.
Widerspruch gegen die Anpassung:
Die Anpassung entfällt, wenn Sie zweimal hintereinander der Anpassung, innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung, schriftlich widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen.
Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt abweichend von Ziffer 10.3.3 AUB 2014 trotz Fristablaufs der Mahnung gemäß § 38 VVG der Versicherungsschutz bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Automatisches Ende der Dynamik:
Wenn nach einer Dynamisierung die tariflichen Höchstsummen erreicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, endet die Dynamik für die betroffene Person in dem bestehenden Vertrag automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollten die anderen mitversicherten Personen die tariflichen Höchstsummen noch nicht erreicht haben, wird die Dynamik für diese Personen fortgeführt.
Kündigung der Dynamik-Vereinbarung:
Zusätzlich können Sie und wir die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
Inhalte aus: J. Beitragsanpassung, Innovationsgarantie und GDV-Musterbedingungen
Was bedeutet das konkret?
Bei der Dynamik wachsen Ihre Versicherungssummen jedes Jahr automatisch, damit Ihr Schutz nicht durch steigende Kosten an Wert verliert. Im gleichen Maß steigt auch Ihr Beitrag. Über jede Anpassung werden Sie schriftlich informiert und können ihr widersprechen. Bestimmte Leistungsarten bleiben von der Erhöhung unberührt, und ab einem gewissen Alter oder Höchstwert läuft die Dynamik von selbst aus.
Häufige Fragen
Um wie viel steigen die Versicherungssummen jährlich?
Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3 % oder 5 %. Der für Sie vereinbarte Prozentsatz ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Wann erfolgt die erste Anpassung?
Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Wie kann ich der Anpassung widersprechen?
Sie können der Anpassung innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung schriftlich widersprechen. Widersprechen Sie zweimal hintereinander, entfällt die Anpassung. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag später wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Welche Leistungsarten sind von der Erhöhung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben die Versicherungssummen für beitragsneutrale Leistungsarten, das Hilfe-Paket und das Reha-Management.
Wann endet die Dynamik automatisch?
Die Dynamik endet automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit, wenn die tariflichen Höchstsummen erreicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet. Eine Kündigung ist dafür nicht nötig. Für andere mitversicherte Personen, die die Höchstsummen noch nicht erreicht haben, wird die Dynamik fortgeführt.