In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse garantiert der Tarif Einfach Besser, dass die zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Musterbedingungen abweichen und die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011 erfüllen.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen:
Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen.
Der Versicherer garantiert ferner, dass seine Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011 erfüllen.
K. Zusätzliche Leistungen bei Kindern
Was bedeutet das konkret?
Die Bedingungen dieser Unfallversicherung orientieren sich an den Musterbedingungen des GDV. Wo sie davon abweichen, geschieht dies nur zugunsten des Versicherungsnehmers. Zusätzlich wird zugesichert, dass die Bedingungen die genannten Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse einhalten.
Häufige Fragen
In welche Richtung dürfen die Bedingungen von den GDV-Musterbedingungen abweichen?
Die Leistungsbeschreibungen weichen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den GDV empfohlenen Bedingungen ab.
Welcher Stand der GDV-Bedingungen ist maßgeblich?
Maßgeblich sind die vom GDV empfohlenen Bedingungen im jeweils aktuellen Stand.
Welche Mindeststandards werden garantiert?
Der Versicherer garantiert, dass seine Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011 erfüllen.
Für welchen Tarif gilt diese Garantie?
Die Garantie gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.