In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind leibliche Kinder ab der Schwangerschaft und adoptierte Kinder unter 14 Jahren beitragsfrei mitversichert – mit 30.000 EUR Invaliditätssumme, 5.000 EUR Todesfallsumme und 5 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, mindestens für 3 Monate und ohne Gesundheitsprüfung.
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Leibliche Kinder:
Ihre leiblichen Kinder sind während der Wirksamkeit des Vertrages ab der Schwangerschaft mit folgenden Leistungen beitragsfrei mitversichert:
- 30.000 EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- 5.000 EUR Todesfallsumme
- 5 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Der Schutz gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Vollendung der Geburt folgt, mindestens für 3 Monate.
Adoptierte Kinder:
Während der Wirksamkeit des Vertrages genießen von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 14 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Adoption beitragsfreien Versicherungsschutz mit folgenden Leistungen:
- 30.000 EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- 5.000 EUR Todesfallsumme
- 5 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Der Schutz gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Rechtswirksamkeit der Adoption folgt, mindestens für 3 Monate.
Weitere Regelungen:
- Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
- Wird das Kind während der beitragsfreien Zeit in den Vertrag eingeschlossen, so gilt dieser beitragsfreie Schutz zusätzlich zu den beantragten Versicherungssummen.
- Der Einschluss während der beitragsfreien Zeit erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.
Was bedeutet das konkret?
Neugeborene und adoptierte Kinder erhalten automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag einen befristeten Unfallschutz. So besteht bereits Absicherung, bevor das Kind fest in den Vertrag aufgenommen wird. Wird das Kind in dieser Zeit eingeschlossen, entfällt eine Gesundheitsprüfung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Ab wann sind leibliche Kinder mitversichert?
Leibliche Kinder sind während der Wirksamkeit des Vertrages bereits ab der Schwangerschaft beitragsfrei mitversichert.
Welche Leistungen umfasst der Vorsorgeschutz?
Der Schutz umfasst 30.000 EUR Invaliditätssumme (ohne Progression), 5.000 EUR Todesfallsumme sowie 5 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Wie lange gilt der beitragsfreie Schutz?
Er gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit nach der Geburt bzw. nach der Rechtswirksamkeit der Adoption, mindestens jedoch für 3 Monate.
Sind adoptierte Kinder ebenfalls versichert?
Ja, von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 14 Jahren genießen ab Rechtswirksamkeit der Adoption beitragsfreien Versicherungsschutz.
Ist beim Einschluss eine Gesundheitsprüfung nötig?
Nein, der Einschluss während der beitragsfreien Zeit erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025