In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Gut auch tauchtypische Gesundheitsschäden abgesichert – etwa die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung. Der Schutz greift dabei sogar dann, wenn gar kein Unfallereignis eingetreten ist.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für tauchtypische Gesundheitsschäden:
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis eingetreten sein muss.
Was bedeutet das konkret?
Beim Tauchen können Gesundheitsschäden auftreten, die nicht durch ein klassisches Unfallereignis ausgelöst werden. Der Tarif Einfach Gut stellt solche typischen Tauchschäden – wie die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung – ausdrücklich unter Versicherungsschutz, auch ohne dass ein Unfall vorliegen muss.
Häufige Fragen
Sind tauchtypische Gesundheitsschäden im Tarif Einfach Gut mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden.
Welche tauchtypischen Gesundheitsschäden sind gemeint?
Als Beispiele werden die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung genannt.
Muss ein Unfallereignis eingetreten sein, damit der Schutz greift?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht, ohne dass ein Unfallereignis eingetreten sein muss.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.