In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut für die Gliedertaxe eine klare Regelung: Sofern der Versicherungsschein nichts anderes bestimmt, kommt die Gliedertaxe Standard gemäß Klausel 1.1 zur Anwendung – hier erfahren Sie, was das bedeutet.
Gliedertaxe im Tarif Einfach Gut:
(zu Ziffer 2.1.2.2.1 AUB 2014)
Soweit im Versicherungsschein nicht abweichend vereinbart, gilt die Gliedertaxe Standard gemäß Klausel 1.1.
Was bedeutet das konkret?
Die Gliedertaxe legt fest, nach welchem Maßstab die Leistung bei dauerhafter Beeinträchtigung eines Körperteils oder Sinnesorgans bemessen wird. Im Tarif Einfach Gut gilt grundsätzlich die Gliedertaxe Standard nach Klausel 1.1 – es sei denn, im Versicherungsschein wurde ausdrücklich etwas anderes festgehalten. Diese Erläuterung dient lediglich als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gliedertaxe gilt im Tarif Einfach Gut?
Soweit im Versicherungsschein nicht abweichend vereinbart, gilt die Gliedertaxe Standard gemäß Klausel 1.1.
Kann eine andere Gliedertaxe vereinbart werden?
Ja. Im Versicherungsschein kann eine abweichende Regelung vereinbart werden. In diesem Fall gilt nicht die Gliedertaxe Standard, sondern die im Versicherungsschein festgehaltene Vereinbarung.
Auf welche Bedingungen bezieht sich die Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 2.1.2.2.1 AUB 2014.
Wo finde ich, ob eine abweichende Gliedertaxe gilt?
Ob eine abweichende Vereinbarung besteht, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Ist dort nichts Abweichendes vermerkt, gilt die Gliedertaxe Standard gemäß Klausel 1.1.