Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut zahlt nach einem versicherten Unfall eine Kurkostenbeihilfe für selbst getragene, nachgewiesene Kurkosten. Wer innerhalb von drei Jahren eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen durchführt, kann die Leistung erhalten – begrenzt auf 100.000 EUR pro Unfall.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir leisten nach einem unter den Vertrag fallenden Unfallereignis eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, vom Versicherten selbst getragene Kurkosten, wenn die versicherte Person:
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt hat.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem versicherten Unfall können Sie sich Kurkosten erstatten lassen, die Sie selbst bezahlt und nachgewiesen haben. Voraussetzung ist, dass die Kur nach dem Unfall wegen der Unfallfolgen erfolgt, sie ärztlich als notwendig bescheinigt wird und eine bestimmte Mindestdauer hat. Ein reiner Krankenhausaufenthalt zählt dabei nicht als Kur. Die Leistung gibt es je Unfall nur einmal und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Wie lange nach dem Unfall kann ich die Kur durchführen?
Die Kur muss innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.
Wie lange muss die Kur mindestens dauern?
Es muss eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen Dauer sein.
Wie hoch ist die Leistung maximal?
Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt. Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Zudem müssen die selbst getragenen Kurkosten nachgewiesen werden.
Gilt ein Krankenhausaufenthalt als Kur?
Nein. Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025