Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut sind Gesundheitsschäden durch Strahlen grundsätzlich mitversichert – ausgenommen sind allein Schäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie.
Regelung zu Strahlenschäden (zu Ziffer 4.2.2 AUB 2014):
- Gesundheitsschäden durch Strahlen sind mitversichert.
- Ausgeschlossen sind lediglich Gesundheitsschäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Erleiden Sie einen Gesundheitsschaden durch Strahlen, greift der Versicherungsschutz in diesem Tarif grundsätzlich. Nur wenn der Strahlenschaden mit Kernenergie zusammenhängt, besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden durch Strahlen mitversichert?
Ja, Gesundheitsschäden durch Strahlen sind mitversichert.
Welche Strahlenschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind lediglich Gesundheitsschäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie.
Auf welche Bedingung bezieht sich die Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 4.2.2 AUB 2014.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025