Bei der Unfallversicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse können Sie vor Abschluss des Heilverfahrens einen Vorschuss beantragen – innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, unter bestimmten Höchstgrenzen und auch ohne vereinbarte Todesfallsumme.
Vorschussleistung (Ziffer 8 AUB 2014):
Ein Vorschuss vor Abschluss des Heilverfahrens kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auch dann beantragt werden, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist.
- Höchstens 50 % der Invaliditätsgrundsumme
- Maximal 20.000 EUR
F. Erweiterungen zur Versicherungsdauer (Ziffer 9 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie mit der Leistung nicht bis zum Ende warten. Sie können bereits vorab einen Vorschuss beantragen – bis zu einer festgelegten Obergrenze und auch dann, wenn für den Vertrag keine Todesfallsumme vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wann kann ich einen Vorschuss beantragen?
Ein Vorschuss vor Abschluss des Heilverfahrens kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall beantragt werden.
Wie hoch kann der Vorschuss ausfallen?
Höchstens 50 % der Invaliditätsgrundsumme, maximal jedoch 20.000 EUR.
Ist ein Vorschuss auch ohne vereinbarte Todesfallsumme möglich?
Ja, der Vorschuss kann auch dann beantragt werden, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist.
Muss das Heilverfahren für einen Vorschuss abgeschlossen sein?
Nein, der Vorschuss kann bereits vor Abschluss des Heilverfahrens beantragt werden.