In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse steigen die Versicherungssummen im Tarif Einfach Gut jährlich um 3 % oder 5 %, während sich der Beitrag im gleichen Verhältnis erhöht. Erfahren Sie, ab wann die Dynamik greift, welche Leistungsarten ausgeschlossen sind, wie Sie widersprechen können und wann die Anpassung automatisch endet.
Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3 % oder 5 %. Der vereinbarte Prozentsatz ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Dabei werden die Versicherungssummen aufgerundet für:
- Invalidität und Todesfall auf volle 500 EUR
- die Übergangsleistung auf volle 50 EUR
- das Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld und die Unfall-Rente auf volle 1 EUR
Ausgeschlossen von dieser Erhöhung bleiben die Versicherungssummen für:
- beitragsneutrale Leistungsarten
- Hilfe-Paket
- Reha-Management
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Zu dem Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung.
Die Anpassung entfällt, wenn Sie zweimal hintereinander der Anpassung, innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung, schriftlich widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen.
Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt abweichend von Ziffer 10.3.3 AUB 2014 trotz Fristablaufs der Mahnung gemäß § 38 VVG der Versicherungsschutz bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Wenn nach einer Dynamisierung die tariflichen Höchstsummen erreicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, endet die Dynamik für die betroffene Person in dem bestehenden Vertrag automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollten die anderen mitversicherten Personen die tariflichen Höchstsummen noch nicht erreicht haben, wird die Dynamik für diese Personen fortgeführt.
Zusätzlich können Sie und wir die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
Inhalte aus: G. Beitragsanpassung, Innovationsgarantie und GDV-Musterbedingungen
Was bedeutet das konkret?
Die Dynamik sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz jedes Jahr automatisch mitwächst: Die Versicherungssummen und der Beitrag steigen im gleichen Verhältnis, damit der Schutz nicht durch die Zeit an Wert verliert. Sie werden über jede Anpassung schriftlich informiert und können ihr widersprechen oder die Vereinbarung kündigen. Bestimmte Leistungsarten sowie das Alter der versicherten Person können dazu führen, dass die Dynamik nicht greift oder automatisch endet.
Häufige Fragen
Um wie viel steigen die Versicherungssummen jährlich?
Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3 % oder 5 %. Welcher Prozentsatz vereinbart wurde, ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Wann erfolgt die erste Anpassung?
Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Wie kann ich der Anpassung widersprechen?
Sie können der Anpassung innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung schriftlich widersprechen. Die Anpassung entfällt, wenn Sie zweimal hintereinander widersprechen. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag später wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Wann endet die Dynamik automatisch?
Die Dynamik endet für die betroffene Person automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit des Vertrages, wenn nach einer Dynamisierung die tariflichen Höchstsummen erreicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet. Für andere mitversicherte Personen, die die Höchstsummen noch nicht erreicht haben, wird die Dynamik fortgeführt.
Kann ich die Dynamik-Vereinbarung kündigen?
Ja. Sie und der Versicherer können die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.