In der Unfallversicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse besteht bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, Schutz zu den vereinbarten Summen und Beiträgen. Danach greift der Seniorentarif – mit einem klaren Wahlrecht zwischen gleichem Beitrag, gleichen Summen oder einer Integralfranchise.
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag.
Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
- Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Mit Erreichen eines bestimmten Alters wechselt Ihre Unfallversicherung in einen eigenen Tarif für Seniorinnen und Senioren. Sie können dabei mitentscheiden, wie es weitergeht: gleicher Beitrag mit angepassten Summen, gleiche Summen mit angepasstem Beitrag oder eine Regelung mit Integralfranchise. Reagieren Sie nicht innerhalb der genannten Frist, wird automatisch die erste Variante fortgeführt. Diese Erläuterung dient nur der Orientierung; maßgeblich ist der oben genannte Inhalt.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Seniorentarif?
Der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?
Sie können den bisherigen Beitrag zahlen und die Versicherungssummen werden entsprechend reduziert, oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und zahlen einen entsprechend höheren Beitrag. Zudem wird der Invaliditätsleistung eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt.
Bis wann muss ich meine Wahl mitteilen?
Sie müssen das Ergebnis Ihrer Wahl bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mitteilen.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig reagiere?
Teilen Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht fristgerecht mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort. Das bedeutet: Sie zahlen den bisherigen Beitrag und die Versicherungssummen werden entsprechend reduziert.
Werde ich über das Wahlrecht informiert?
Ja, über Ihr Wahlrecht werden Sie rechtzeitig informiert.