Das Tagegeld der Haftpflichtkasse Unfallversicherung greift, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist. Wie hoch die Leistung ausfällt, richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung – gezahlt wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens ein Jahr ab dem Unfalltag.
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
Höhe und Dauer der Leistung:
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100% zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50% zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Das Tagegeld ist eine Leistung, die einen Ausdruck der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit nach einem Unfall bietet. Wer nach einem Unfall nicht wie gewohnt arbeiten kann und sich in ärztlicher Behandlung befindet, erhält eine Zahlung. Wie viel gezahlt wird, hängt davon ab, wie stark die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist – je stärker die Einschränkung, desto höher der Anteil des vereinbarten Tagegelds. Die Zahlung läuft, solange die ärztliche Behandlung dauert, aber höchstens ein Jahr nach dem Unfall.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für das Tagegeld erfüllt sein?
Die versicherte Person muss unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung sein.
Wovon hängt die Höhe des Tagegelds ab?
Grundlagen für die Berechnung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung bemessen?
Er bemisst sich nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. War die Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, richtet er sich nach der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten.
Wie viel wird bei 50% Beeinträchtigung gezahlt?
Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50% wird die Hälfte des Tagegelds gezahlt. Bei 100% Beeinträchtigung wird das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe gezahlt.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025