Wird ein versichertes Kind volljährig, stellt die Haftpflichtkasse die Unfallversicherung nach Ablauf des Versicherungsjahres auf den Erwachsenentarif um. Sie entscheiden dabei per Wahlrecht, ob der bisherige Beitrag mit reduzierten Summen erhalten bleibt oder die Versicherungssummen zu einem höheren Beitrag fortbestehen.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt für die Umstellung des Kinder-Tarifs Folgendes:
- Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 9.4), in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
- Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein bisher als Kind versicherter Mensch volljährig geworden ist, wechselt der Vertrag mit dem Ende des laufenden Versicherungsjahres in den Erwachsenentarif. Sie können selbst wählen, ob der Beitrag gleich bleiben soll – dann sinken die Versicherungssummen – oder ob die bisherigen Summen erhalten bleiben sollen, wofür dann ein höherer Beitrag anfällt. Treffen Sie keine Wahl, wird der Vertrag automatisch mit reduzierten Summen weitergeführt.
Häufige Fragen
Wann wird der Kinder-Tarif auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Umstellung?
Sie können den bisherigen Beitrag zahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen bei einem entsprechend höheren Beitrag.
Auf welchen Erwachsenentarif wird umgestellt?
Es wird auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif umgestellt.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über mein Wahlrecht informiert?
Ja, die Haftpflichtkasse informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.