Die Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse erstattet nach einer unfallbedingten Aphasie oder einer psychischen Reaktion die Kosten für eine notwendige logopädische oder psychotherapeutische Therapie, damit ein versichertes Kind seine kommunikativen Fähigkeiten wiedererlangen oder verbessern kann.
Nach einer unfallbedingten Verletzung der Sprachzentren und den dadurch aufgetretenen Schwierigkeiten
- beim Sprechen
- im Sprachverständnis
- beim Lesen
- beim Schreiben
- beim Nichtsprechen aufgrund einer psychischen Reaktion
werden die Kosten für eine notwendige logopädische Therapie bzw. psychotherapeutische Therapie erstattet, die dem Zweck dient, die kommunikativen Fähigkeiten wiederherzustellen oder zumindest zu verbessern.
Die Erstattung erfolgt bis maximal 1.500 EUR für das versicherte Kind.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Zusatzbedingungen für versicherte Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
Was bedeutet das konkret?
Verliert ein versichertes Kind durch einen Unfall die Fähigkeit, richtig zu sprechen, zu verstehen, zu lesen oder zu schreiben – oder verstummt es infolge einer seelischen Reaktion –, übernimmt der Versicherer die Kosten einer notwendigen Therapie, die dabei hilft, die Kommunikationsfähigkeit zurückzugewinnen oder zu verbessern. Dafür steht ein Höchstbetrag zur Verfügung, und die Leistung wird auch bei mehreren Verträgen nur einmal gezahlt.
Häufige Fragen
Welche Therapien werden nach einer unfallbedingten Aphasie übernommen?
Erstattet werden die Kosten für eine notwendige logopädische Therapie bzw. psychotherapeutische Therapie, die dazu dient, die kommunikativen Fähigkeiten wiederherzustellen oder zumindest zu verbessern.
Bis zu welcher Höhe werden die Therapiekosten erstattet?
Die Kosten werden bis maximal 1.500 EUR für das versicherte Kind erstattet.
In welchen Fällen greift die Leistung?
Die Leistung greift nach einer unfallbedingten Verletzung der Sprachzentren mit Schwierigkeiten beim Sprechen, im Sprachverständnis, beim Lesen oder Schreiben sowie beim Nichtsprechen aufgrund einer psychischen Reaktion.
Was gilt, wenn für das Kind mehrere Verträge bestehen?
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.