In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut gelten Gesundheitsschäden, die bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen bewusst in Kauf genommen werden, als unfreiwillig erlitten und sind damit mitversichert.
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wer sich rechtmäßig verteidigt oder Menschen, Tiere oder Sachen retten möchte und dabei eine gesundheitliche Schädigung bewusst in Kauf nimmt, muss nicht befürchten, dass der Versicherungsschutz entfällt. Solche Schäden werden so behandelt, als wären sie unfreiwillig entstanden, und sind mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen mitversichert?
Ja. Gesundheitsschäden, die bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen entstehen, sind im Tarif Einfach Gut mitversichert.
Gilt der Schutz auch, wenn der Schaden bewusst in Kauf genommen wird?
Ja. Nimmt die versicherte Person den Gesundheitsschaden bewusst in Kauf, gilt dieser dennoch als unfreiwillig erlitten.
Sind Gesundheitsschäden bei rechtmäßiger Verteidigung abgedeckt?
Ja. Auch Gesundheitsschäden bei rechtmäßiger Verteidigung gelten als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.