Fällt eine versicherte Person nach einem Unfall in ein Koma, zahlt die Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung Einfach Gut ein Komageld – auch bei künstlichem Koma, ab dem 8. Tag nach dem Unfall und für maximal 12 Wochen in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes.
Komageld in der Unfallversicherung Einfach Gut:
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), so wird für die Zeit dieses Zustandes ein Komageld geleistet:
- ab dem 8. Tag nach dem Unfall
- maximal für 12 Wochen
- in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Liegt die versicherte Person nach einem Unfall im Koma – ganz gleich, ob es natürlich eintritt oder von Ärzten künstlich herbeigeführt wird –, gibt es für diese Zeit eine zusätzliche Geldleistung. Diese Zahlung setzt nicht sofort ein, sondern beginnt einige Tage nach dem Unfall, läuft über einen begrenzten Zeitraum und orientiert sich der Höhe nach am vereinbarten Krankenhaustagegeld. Die genauen Werte ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.
Häufige Fragen
Wird auch bei künstlichem Koma gezahlt?
Ja. Das Komageld wird geleistet, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma fällt – dies gilt auch für ein künstliches Koma.
Ab wann wird das Komageld gezahlt?
Das Komageld wird ab dem 8. Tag nach dem Unfall geleistet.
Wie lange wird das Komageld gezahlt?
Das Komageld wird für die Zeit des Koma-Zustandes geleistet, maximal für 12 Wochen.
In welcher Höhe wird das Komageld geleistet?
Das Komageld wird in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes geleistet.