Die Unfallversicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse übernimmt Bergungs-, Such- und Transportkosten – vom ärztlich angeordneten Krankenhaustransport über Mehrkosten der Rückkehr bis zu Überführung und Bestattung. Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR je Unfall begrenzt.
Regelung zu Bergungs-, Such- und Transportkosten (zu Ziffer 2.8 AUB 2014):
Ergänzend gilt Folgendes als vereinbart:
- (1) Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer.
- (2) Wir ersetzen die Mehrkosten bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
- (3) Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Übernachtungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
- (4) Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
- (5) Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Die Bergungs-, Such- und Transportkosten werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Unfall, können neben der medizinischen Behandlung auch zusätzliche Kosten für Transport, Bergung oder Rückkehr entstehen. Der Tarif Einfach Gut übernimmt hierfür verschiedene Kosten – etwa den ärztlich angeordneten Transport ins Krankenhaus, die Rückkehr zum Wohnsitz oder im Todesfall die Überführung und Bestattung. Für mitreisende Angehörige im Ausland können zusätzliche Heimfahrt- oder Übernachtungskosten übernommen werden. Alle Leistungen zusammen sind pro Unfall gedeckelt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Leistung für Bergungs-, Such- und Transportkosten?
Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt. Sie wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Werden auch Kosten für mitreisende Angehörige im Ausland übernommen?
Ja. Bei einem Unfall im Ausland werden die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Übernachtungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person ersetzt.
Welche Kosten werden bei einem unfallbedingten Todesfall übernommen?
Im Inland werden die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz ersetzt. Im Ausland werden die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz ersetzt.
Was gilt, wenn mehrere Verträge bei der Gesellschaft bestehen?
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Nimmt der Höchstbetrag an der Dynamik teil?
Nein. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025