In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut eine klare Regelung zu Heilmaßnahmen: Das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut wird ausdrücklich nicht als ein unter den Ausschluss fallender Eingriff gewertet.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut Folgendes für Heilmaßnahmen:
(zu Ziffer 4.2.3 AUB 2014)
Das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut gilt nicht als ein unter den Ausschluss fallender Eingriff.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung ist eine unverbindliche Lesehilfe: Bestimmte einfache Pflegemaßnahmen an Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut werden im Tarif Einfach Gut nicht als Eingriff behandelt, der unter den Ausschluss zu Heilmaßnahmen fällt.
Häufige Fragen
Gilt das Schneiden von Nägeln als ausgeschlossener Eingriff?
Nein. Im Tarif Einfach Gut der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt das Schneiden von Nägeln nicht als ein unter den Ausschluss fallender Eingriff.
Welche Pflegemaßnahmen sind von dieser Regelung erfasst?
Erfasst sind das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 4.2.3 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Regelung zu Heilmaßnahmen?
Sie gilt im Tarif Einfach Gut der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025