In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse erhalten Sie Krankenhaustagegeld bei unfallbedingter vollstationärer Heilbehandlung sowie bei ambulanten chirurgischen Operationen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie lange die vereinbarte Leistung gezahlt wird.
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
- unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt.
War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung:
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für zwei Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- für drei Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Was bedeutet das konkret?
Das Krankenhaustagegeld ist eine tägliche Leistung, die Sie erhalten, wenn Sie nach einem Unfall stationär im Krankenhaus behandelt werden. Auch bei einer ambulanten Operation kann die Leistung greifen, sofern Sie danach für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten können. Der ausgezahlte Betrag richtet sich nach der Summe, die Sie im Vertrag vereinbart haben.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Krankenhaustagegeld?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung ist oder sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht und deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt ist.
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Bei vollstationärer Behandlung wird für jeden Kalendertag gezahlt, längstens für zwei Jahre ab dem Tag des Unfalls. Bei ambulanten chirurgischen Operationen wird für drei Tage gezahlt.
Gilt eine Kur als medizinisch notwendige Heilbehandlung?
Nein. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Was gilt, wenn die versicherte Person nicht berufstätig war?
War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?
Gezahlt wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Die konkrete Höhe hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025