In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt der Tarif Einfach Gut ein vereinbartes Krankenhaustagegeld über bis zu 730 Tage sowie ein Genesungsgeld für bis zu 100 Tage – inklusive Leistungen bei Notfalleinweisung in Sanatorium oder Reha und bei ambulanten Operationen.
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Krankenhaustagegeld
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 2 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt, längstens jedoch für 730 Tage insgesamt.
Genesungsgeld
Das vereinbarte Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.
Voraussetzungen für die Genesungsgeldleistung:
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wird auch geleistet bei:
- (1) einer unfallbedingten Notfalleinweisung zur vollstationären Heilbehandlung in einem Sanatorium, in einer Rehabilitationseinrichtung, in einer Kuranstalt oder im Erholungsheim.
- (2) einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation gemäß Ziffer 2.5 AUB 2014, für insgesamt 3 Tage.
Auf eine Prüfung bzgl. einer Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufs oder der allgemeinen Fähigkeit Arbeit zu leisten, wird verzichtet.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall im Krankenhaus liegt, erhält für jeden Tag der vollstationären Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Nach der Entlassung kommt zusätzlich das Genesungsgeld hinzu, das die Erholungsphase unterstützt. Beide Leistungen sind zeitlich begrenzt und gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einer Notfalleinweisung in eine Reha-Einrichtung oder bei einer ambulanten Operation. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 2 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt, längstens jedoch für 730 Tage insgesamt.
Wie lange gibt es das Genesungsgeld?
Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens für 100 Tage.
Welche Voraussetzungen gelten für die Genesungsgeldleistung?
Die versicherte Person muss aus der vollstationären Behandlung entlassen worden sein und Anspruch auf Krankenhaustagegeld gehabt haben.
Wird auch bei einer ambulanten Operation geleistet?
Ja. Bei einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation gemäß Ziffer 2.5 AUB 2014 wird für insgesamt 3 Tage geleistet.
Gilt die Leistung auch bei einer Reha oder in einem Sanatorium?
Ja, bei einer unfallbedingten Notfalleinweisung zur vollstationären Heilbehandlung in einem Sanatorium, in einer Rehabilitationseinrichtung, in einer Kuranstalt oder im Erholungsheim.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025