In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse ist genau festgelegt, wann ein Unfall vorliegt: nämlich dann, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch:
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
Was bedeutet das konkret?
Ob Versicherungsschutz besteht, hängt davon ab, dass ein Ereignis von außen plötzlich auf den Körper einwirkt und dabei ohne den eigenen Willen der versicherten Person eine gesundheitliche Schädigung entsteht. Alle diese Merkmale müssen zusammenkommen, damit im Sinne der Bedingungen von einem Unfall gesprochen wird. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Unfall im Sinne der Bedingungen vor?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Was ist mit dem Unfallereignis gemeint?
Als Unfallereignis gilt ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis.
Muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig sein?
Ja. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erleidet.
Welche Merkmale müssen für einen Unfall zusammenkommen?
Es müssen ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) und eine dadurch unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigung vorliegen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025