In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt auch eine Verletzung durch erhöhte Kraftanstrengung als Unfall – etwa wenn ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln zerren oder reißen. Erfahren Sie, was der erweiterte Unfallbegriff einschließt und wo seine Grenzen liegen.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung:
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Der erweiterte Unfallbegriff sorgt dafür, dass auch bestimmte Verletzungen als Unfall gelten, die bei einer besonders kräftigen Bewegung entstehen – ganz ohne ein plötzliches Ereignis von außen. Ob eine Anstrengung als „erhöht“ zählt, richtet sich danach, was für die betroffene Person körperlich üblich ist. Bestimmte Körperstrukturen wie Meniskus und Bandscheiben bleiben von dieser Erweiterung jedoch ausgenommen.
Häufige Fragen
Was gilt beim erweiterten Unfallbegriff zusätzlich als Unfall?
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Was ist eine erhöhte Kraftanstrengung?
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Sind Meniskus und Bandscheiben eingeschlossen?
Nein. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln und werden deshalb von dieser Regelung nicht erfasst.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Ja. Verrenkt sich die versicherte Person beim Abstützen eines schweren Gegenstands das Ellenbogengelenk oder zerrt sie sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm, gilt dies als Unfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025