Wenn in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen, entscheidet der Mitwirkungsanteil über die Höhe der Leistung. Ab welchem Anteil die Leistung gemindert wird und wie sich das etwa auf den Invaliditätsgrad auswirkt, zeigt ein anschauliches Rechenbeispiel.
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes:
Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich:
- bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads.
- bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10%. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 50% mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt daher 5%.
- Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25%, nehmen wir keine Minderung vor.
Was ist nicht versichert?
Was bedeutet das konkret?
Spielen bei einem Unfall auch bereits bestehende Krankheiten oder Gebrechen eine Rolle, wird nur der Teil berücksichtigt, der tatsächlich auf den Unfall zurückgeht. Je nach Leistungsart wird dann entweder der Invaliditätsgrad oder die Leistung selbst gemindert. Ist der Anteil der Vorerkrankung jedoch gering, bleibt die Leistung ungekürzt.
Häufige Fragen
Was bedeutet Mitwirkung in der Unfallversicherung?
Mitwirkung liegt vor, wenn Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen beteiligt waren. Entsprechend diesem Mitwirkungsanteil mindert sich die Leistung.
Ab welchem Mitwirkungsanteil wird die Leistung gekürzt?
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25%, nimmt die Haftpflichtkasse keine Minderung vor.
Was wird bei Invaliditätsleistung und Unfallrente gemindert?
Bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente mindert sich der Prozentsatz des Invaliditätsgrads entsprechend dem Mitwirkungsanteil.
Wie wirkt sich die Mitwirkung an einem Beispiel aus?
Bei einer Beinverletzung mit einem Invaliditätsgrad von 10% und einer Rheumaerkrankung, die zu 50% mitgewirkt hat, beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad 5%.
Was wird bei der Todesfallleistung gemindert?
Bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten mindert sich die Leistung selbst entsprechend dem Mitwirkungsanteil.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025