In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Besser Gesundheitsschäden durch Strahlen mitversichert – lediglich Strahlenschäden im Zusammenhang mit Kernenergie bleiben ausgeschlossen. Hier erfahren Sie, wie dieser Versicherungsschutz konkret geregelt ist.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Strahlenschäden:
(zu Ziffer 4.2.2 AUB 2014)
Gesundheitsschäden durch Strahlen sind mitversichert. Lediglich Gesundheitsschäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie sind ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Erleidet die versicherte Person einen Gesundheitsschaden durch Strahlen, besteht in diesem Tarif grundsätzlich Versicherungsschutz. Nicht abgedeckt sind allerdings Strahlenschäden, die im Zusammenhang mit Kernenergie entstehen. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden durch Strahlen mitversichert?
Ja, im Tarif Einfach Besser sind Gesundheitsschäden durch Strahlen mitversichert.
Welche Strahlenschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie.
Auf welche Regelung bezieht sich dieser Versicherungsschutz?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 4.2.2 AUB 2014.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt für den Tarif Einfach Besser der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse.