Sterben in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser beide versicherten Elternteile innerhalb eines Jahres durch dasselbe Unfallereignis, erhalten alle versicherten minderjährigen Kinder eine Vollwaisen-Rente – jährlich in Höhe des fünfzigfachen Brutto-Jahresbeitrags, höchstens 6.000 EUR pro Kind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Voraussetzung für die Vollwaisen-Rente (zu Ziffer 10.6 AUB 2014):
Versterben beide versicherte Elternteile innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses, zahlen wir eine Vollwaisen-Rente an alle versicherten minderjährigen Kinder. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Höhe und Dauer der Zahlung:
- Die Vollwaisen-Rente wird jährlich in Höhe des fünfzigfachen Brutto-Jahresbeitrags gezahlt, der für die Unfallversicherung des jeweiligen Kindes zum Unfallzeitpunkt aufgewendet wurde.
- Es werden höchstens 6.000 EUR pro Jahr und Kind gezahlt.
- Die Vollwaisen-Rente wird letztmals für das Jahr gezahlt, in dem das jeweilige Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Weitere Ersatzpflichtige und mehrere Verträge:
- Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt.
- Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
- Bestanden bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Kinder durch ein und denselben Unfall beide versicherten Elternteile innerhalb eines Jahres, erhalten sie eine jährliche Rente. Diese soll die minderjährigen Kinder finanziell unterstützen und läuft, bis das jeweilige Kind volljährig wird. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt vom Beitrag ab, der für die Unfallversicherung des Kindes gezahlt wurde – begrenzt durch eine jährliche Höchstsumme.
Häufige Fragen
Wann wird die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Die Vollwaisen-Rente wird gezahlt, wenn beide versicherte Elternteile innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses versterben. Sie geht an alle versicherten minderjährigen Kinder.
Wie hoch ist die Vollwaisen-Rente?
Sie beträgt jährlich das Fünfzigfache des Brutto-Jahresbeitrags, der für die Unfallversicherung des jeweiligen Kindes zum Unfallzeitpunkt aufgewendet wurde, höchstens jedoch 6.000 EUR pro Jahr und Kind.
Bis wann wird die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Sie wird letztmals für das Jahr gezahlt, in dem das jeweilige Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Sind Adoptivkinder mitversichert?
Ja, Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Was gilt bei mehreren Verträgen für dasselbe Kind?
Bestanden für das versicherte Kind noch weitere Verträge bei uns, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.