In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Einfach Gut auch Gesundheitsschäden durch Erfrierungen sowie der Tod aufgrund von Erfrieren als Unfallereignis – ein wichtiger Zusatz zum klassischen Unfallbegriff.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für Erfrieren / Erfrierung:
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallereignis gelten auch:
- Gesundheitsschäden durch Erfrierungen
- der Tod aufgrund von Erfrieren
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt ein Unfall ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis voraus. In diesem Tarif wird der Schutz erweitert: Auch Schäden an der Gesundheit durch Erfrierungen und ein Todesfall infolge von Erfrieren werden wie ein Unfallereignis behandelt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben genannte Sachinhalt.
Häufige Fragen
Zählen Erfrierungen als Unfallereignis?
Ja. Im Tarif Einfach Gut gelten Gesundheitsschäden durch Erfrierungen als Unfallereignis.
Ist auch der Tod durch Erfrieren mitversichert?
Ja. Auch der Tod aufgrund von Erfrieren gilt als Unfallereignis.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erweiterung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut.