In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut zählt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches als Unfallereignis – ein Aspekt, der über den klassischen Unfallbegriff hinausgeht und für zusätzlichen Schutz sorgt.
Regelung zu Sonnenbrand oder Sonnenstich (zu Ziffer 1.3 AUB 2014):
- Als Unfallereignis gilt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Einfach Gut wird der Begriff des Unfallereignisses erweitert: Auch wer einen Sonnenbrand oder einen Sonnenstich erleidet, gilt dies als Unfallereignis im Sinne der Bedingungen. Damit werden diese Fälle so behandelt wie ein klassischer Unfall.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfallereignis?
Ja. In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut auch das Erleiden eines Sonnenbrandes als Unfallereignis.
Ist auch ein Sonnenstich mitversichert?
Ja. Auch das Erleiden eines Sonnenstiches gilt als Unfallereignis.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut.