Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut fließt die vereinbarte Gliedertaxe in die Feststellung des Invaliditätsgrades ein. Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, folgt eine Partner- oder Vollwaisen-Rente von 70 Prozent der Unfall-Rente – erfahren Sie, welche Fristen und Bedingungen dabei gelten.
Grundlage (zu Ziffer 2.2 AUB 2014):
Die vereinbarte Gliedertaxe wird bei der Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt.
Unberücksichtigt für die Feststellung des Invaliditätsgrades und die Höhe der Leistung bleiben:
- (1) in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zu Ziffer 3 AUB 2014 (Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen)
- (2) progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall
Partner-/Vollwaisen-Rente:
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, so wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet. Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
- (1) Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet.
- (2) Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Was bedeutet das konkret?
Bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades wird die vereinbarte Gliedertaxe herangezogen. Bestimmte Sonderregelungen sowie progressive Staffeln oder Mehrleistungen bleiben dabei außen vor. Stirbt die Person, die eine Unfall-Rente bezieht, erhalten Hinterbliebene anschließend eine Leistung, die einen Teil der ursprünglichen Rente ausmacht – als Partner-Rente über eine begrenzte Zeit oder als Vollwaisen-Rente für Kinder bis zu einem bestimmten Alter.
Häufige Fragen
Wird die Gliedertaxe bei der Unfall-Rente berücksichtigt?
Ja, die vereinbarte Gliedertaxe wird bei der Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt.
Welche Regelungen bleiben bei der Feststellung des Invaliditätsgrades unberücksichtigt?
Unberücksichtigt bleiben in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zu Ziffer 3 AUB 2014 (Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen) sowie progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall.
Was passiert, wenn der Unfall-Rentenbezieher verstirbt?
Im Anschluss wird eine Partner-/Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet. Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Wie lange wird die Partner-Rente gezahlt?
Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet.
Bis wann wird die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025