Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse übernimmt im Tarif Einfach Gut behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis 2.000 EUR innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall – etwa für den behindertengerechten Umbau von Pkw oder Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel, Umschulungen oder einen Blindenhund.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir übernehmen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten bis zur Höhe von 2.000 EUR, sofern die folgenden Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind:
- behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person
- behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
- Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe, Organtransplantationen
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inkl. der Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- Anschaffung eines Blindenhundes
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Abänderungen zu den Ausschlüssen (Ziffer 4 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt, können dadurch zusätzliche Kosten entstehen – etwa für den Umbau von Auto oder Wohnung, für Hilfsmittel oder eine Umschulung. Für solche unfallbedingten Mehraufwendungen leistet der Tarif einen finanziellen Zuschuss innerhalb eines festgelegten Zeitraums und bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen übernommen?
Die Kosten werden bis zur Höhe von 2.000 EUR übernommen.
Innerhalb welcher Frist müssen die Kosten entstehen?
Übernommen werden Kosten, die innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehen.
Welche Maßnahmen sind abgedeckt?
Abgedeckt sind der behindertengerechte Umbau des Pkw, der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen, Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inkl. Unterbringung und Verpflegung sowie die Anschaffung eines Blindenhundes.
Was gilt, wenn noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat?
Dann werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Was gilt bei mehreren Verträgen bei derselben Gesellschaft?
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025