In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Gut auch Unfälle bei der Teilnahme an bestimmten Fahrtveranstaltungen abgesichert – als Fahrer, Beifahrer oder Insasse. Erfahren Sie, welche Fahrten mit Durchschnittsgeschwindigkeiten wie Stern-, Zuverlässigkeits- oder Orientierungsfahrten mitversichert sind.
Fahrtveranstaltungen im Tarif Einfach Gut (zu Ziffer 4.1.5 AUB 2014):
Unfälle bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer, Beifahrer oder Insasse sind mitversichert, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt. Dazu zählen:
- Sternfahrten
- Zuverlässigkeitsfahrten
- Orientierungsfahrten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nehmen Sie an einer Fahrtveranstaltung teil, bei der nicht die Höchstgeschwindigkeit, sondern das Einhalten einer bestimmten Durchschnittsgeschwindigkeit im Vordergrund steht, greift der Versicherungsschutz. Das gilt sowohl für Sie als Fahrer als auch als Beifahrer oder Insasse.
Häufige Fragen
Welche Fahrtveranstaltungen sind mitversichert?
Mitversichert sind Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt, also Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten.
In welcher Rolle bin ich bei Fahrtveranstaltungen versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Fahrer, Beifahrer oder Insasse.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 4.1.5 AUB 2014 im Tarif Einfach Gut.
Sind auch Fahrten mit Höchstgeschwindigkeit abgedeckt?
Mitversichert sind Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt. Für weitergehende Fragen hängt es vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.