Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut erhalten Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige und freiberuflich Tätige auch ohne konkreten Nachweis einen festen Betrag für Verdienstausfall – hier erfahren Sie, wie sich dieser berechnet und welche Höchstgrenze gilt.
Verdienstausfall im Tarif Einfach Gut (zu Ziffer 6.3 AUB 2014):
Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so erstatten wir einen festen Betrag.
Dieser Betrag beträgt 2 ‰ der versicherten Invaliditätsgrundsumme oder eines Jahres-Bruttobeitrages. Maßgeblich ist der höhere, sich aus dem Vertragsteil der versicherten Person zum Unfallzeitpunkt ergebende Betrag, höchstens jedoch 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Können bestimmte Berufsgruppen ihren Verdienstausfall nach einem Unfall nicht konkret belegen, springt eine pauschale Erstattung ein. Diese orientiert sich am höheren der beiden genannten Bezugswerte und ist nach oben begrenzt. So besteht auch ohne Einzelnachweis ein Anspruch auf eine feste Zahlung.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Regelung zum Verdienstausfall?
Sie gilt für Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige oder freiberuflich Tätige.
Was passiert, wenn der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen wird?
Dann erstattet die Haftpflichtkasse einen festen Betrag in Höhe von 2 ‰ der versicherten Invaliditätsgrundsumme oder eines Jahres-Bruttobeitrages.
Welcher Wert ist bei der Berechnung maßgeblich?
Maßgeblich ist der höhere, sich aus dem Vertragsteil der versicherten Person zum Unfallzeitpunkt ergebende Betrag.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, die Erstattung beträgt höchstens 500 EUR.