In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt eine klare Regel zur Fälligkeit der Leistung: Sobald der Anspruch anerkannt ist oder eine Einigung über Grund und Höhe erzielt wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen. So wissen Sie genau, wann Sie mit der Leistung rechnen können.
Fälligkeit der Leistung:
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald geklärt ist, dass ein Leistungsanspruch besteht – entweder weil die Haftpflichtkasse den Anspruch anerkennt oder weil Sie sich mit ihr über Grund und Höhe einig geworden sind – erfolgt die Auszahlung zeitnah. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen.
Häufige Fragen
Wann wird die Leistung in der Unfallversicherung fällig?
Die Leistung wird fällig, wenn die Haftpflichtkasse den Anspruch anerkennt oder wenn eine Einigung über Grund und Höhe erzielt wurde.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Zahlung?
Die Leistung wird innerhalb von zwei Wochen erbracht.
Was muss vor der Auszahlung geklärt sein?
Vor der Auszahlung muss der Anspruch anerkannt sein oder es muss eine Einigung über Grund und Höhe der Leistung vorliegen.
Ab wann beginnt die Zwei-Wochen-Frist zu laufen?
Die Frist beginnt, sobald der Anspruch anerkannt wurde oder eine Einigung über Grund und Höhe erzielt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025