In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse können Sie Ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen – die gewählte Zahlweise bestimmt zugleich die Länge der Versicherungsperiode. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält bereits die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer.
Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden selbst, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen möchten. Wie oft Sie zahlen, legt gleichzeitig fest, wie lang eine Versicherungsperiode dauert. Die Versicherungsteuer ist im ausgewiesenen Beitrag bereits enthalten und richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben – Sie müssen sie also nicht zusätzlich berechnen.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie Ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Länge richtet sich nach Ihrer Zahlweise: bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer.
In welcher Höhe fällt die Versicherungsteuer an?
Die Versicherungsteuer haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.