In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse werden Folgebeiträge zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät automatisch in Verzug – auch ohne Mahnung. Erfahren Sie, welche Zahlungsfrist gilt, welche Angaben eine wirksame Zahlungsaufforderung enthalten muss und wann der Versicherungsschutz entfällt.
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung:
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 10.3.3).
Zahlungsfrist:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung:
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben,
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge müssen pünktlich zum vereinbarten Termin gezahlt werden. Bleibt eine Zahlung aus, gilt man automatisch als säumig – eine gesonderte Mahnung ist dafür nicht nötig. Der Versicherer kann dann in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Wird auch danach nicht gezahlt, ruht der Schutz bis zur Zahlung, und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Eine spätere Zahlung nach einer Kündigung kann den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen wieder fortbestehen lassen.
Häufige Fragen
Wann werden Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug?
Ja. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung erhalten haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Wie lange muss die gesetzte Zahlungsfrist sein?
Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Sie kann Ihnen auf Ihre Kosten in Textform gesetzt werden.
Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Frist nicht zahle?
Ab diesem Zeitpunkt besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Zudem kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Kann der Vertrag nach einer Kündigung noch fortbestehen?
Ja. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: UV 19 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB 2014