Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, erstattet die Haftpflichtkasse im Rahmen der Unfallversicherung Einfach Gut die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu 15 EUR pro ausgefallenem Schultag, insgesamt begrenzt auf 1.000 EUR.
Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalls nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu 15 EUR pro ausgefallenen Schultag.
Die Kosten werden auch zusätzlich zu einer Krankenhaustagegeld-/Genesungsgeldleistung erstattet.
Die Kostenerstattung ist insgesamt auf 1.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Inhalte aus: Zusatzbedingungen für versicherte Personen ab Vollendung des
Was bedeutet das konkret?
Fällt dein Kind nach einem Unfall in der Schule aus, kann es den verpassten Stoff mit Nachhilfe aufholen. Die dabei nachgewiesenen Kosten werden pro ausgefallenem Schultag bis zu einem festen Betrag übernommen, bis eine Gesamtgrenze erreicht ist. Diese Leistung gibt es auch zusätzlich zu einem Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld.
Häufige Fragen
Wann werden Kosten für Nachhilfeunterricht erstattet?
Wenn das versicherte Kind aufgrund des Unfalls nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, werden die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht erstattet.
Wie hoch ist die Erstattung pro ausgefallenem Schultag?
Die nachgewiesenen Kosten werden bis zu 15 EUR pro ausgefallenen Schultag erstattet.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Kostenerstattung?
Ja, die Kostenerstattung ist insgesamt auf 1.000 EUR begrenzt.
Wird die Leistung zusätzlich zum Krankenhaustagegeld gezahlt?
Ja, die Kosten werden auch zusätzlich zu einer Krankenhaustagegeld-/Genesungsgeldleistung erstattet.
Was gilt bei mehreren Verträgen für das Kind?
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.