Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gibt es Fälle, in denen für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden. Entscheidend sind die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen, die Ausschlüsse sowie die vereinbarten Leistungsarten und Versicherungssummen laut Versicherungsschein.
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 4).
Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten?
Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen.
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Unfall und jede Gesundheitsschädigung ist automatisch in vollem Umfang abgedeckt. In einigen Situationen kann die Leistung entfallen oder geringer ausfallen. Wichtig sind dabei die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die vereinbarten Ausschlüsse. Welche Leistungen Sie tatsächlich erhalten, richtet sich nach den Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie individuell vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein stehen.
Häufige Fragen
Sind alle Unfälle vollständig abgedeckt?
Nein. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden.
Wo finde ich die Regelungen zu Einschränkungen?
Maßgeblich sind die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 4).
Welche Leistungsarten gelten für mich?
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Gelten für die Leistungsarten bestimmte Fristen und Voraussetzungen?
Ja, für die einzelnen Leistungsarten werden jeweils die zugehörigen Voraussetzungen und Fristen beschrieben. Die Details hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025