Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse läuft der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und wann der Vertrag endet.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Ist diese Zeit mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, solange niemand kündigt. Möchten Sie oder der Versicherer die Verlängerung verhindern, muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragszeit ankommen. Kürzere Verträge unter einem Jahr enden von selbst. Bei sehr langen Verträgen über drei Jahre haben Sie zusätzlich ein Kündigungsrecht ab dem dritten Jahr.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Unfallversicherungsvertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt für die Verlängerung?
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen. Kündigen können sowohl Sie als auch der Versicherer.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren?
Sie können den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025