Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ergeben sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes aus einem Zusammenspiel mehrerer Grundlagen: den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Die Haftpflichtkasse Haftpflichtversicherung und den Vertragsteilen A bis F, die unter anderem das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschaden-Risiko sowie private Haftpflichtrisiken abdecken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach den folgenden Grundlagen:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Welche Rechte und Pflichten im Vertrag gelten und wie weit der Versicherungsschutz reicht, ergibt sich nicht aus einer einzigen Quelle, sondern aus mehreren aufeinander bezogenen Grundlagen. Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sind das die verschiedenen Vertragsteile, die jeweils bestimmte Risiken abdecken – etwa das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschaden-Risiko, das Umweltschadens-Risiko sowie private Haftpflichtrisiken. Diese Grundlagen gelten zusammen und ergänzen einander.
Häufige Fragen
Welche Grundlagen bestimmen den Umfang meines Versicherungsschutzes?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Vertragsteile A bis F. Sie legen zusammen die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest.
Wo ist das Produkt-Haftpflichtrisiko geregelt?
Das Produkt-Haftpflichtrisiko ist in Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. geregelt. Es betrifft Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, die nach dem Inverkehrbringen, dem Abschluss der Arbeiten oder der Ausführung der Leistung verursacht wurden.
Wird zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme bei Umweltschäden unterschieden?
Ja. Das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme ist in Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. geregelt, das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme in Vertragsteil E.
Sind auch private Haftpflichtrisiken abgedeckt?
Ja, die privaten Haftpflichtrisiken werden durch Vertragsteil F. geregelt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Gesundheitsfachberufe 2023