Die Haftpflichtkasse schließt in ihre Betriebshaftpflicht für den Betreiber bzw. Inhaber eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund ein. Diese gelten als rechtlich selbständige Verträge während der Laufzeit, längstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses, und treten hinter einem bereits bestehenden gleichartigen Vertrag zurück.
Für den Betreiber beziehungsweise Inhaber besteht während der Laufzeit dieser Haftpflichtversicherung – längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses – als rechtlich selbständige Verträge:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Der Betreiber oder Inhaber ist über diese Betriebshaftpflicht zusätzlich privat abgesichert: durch eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Beides sind rechtlich eigenständige Verträge, die während der Laufzeit gelten, längstens bis das Dienstverhältnis endet. Besteht bereits ein gleichartiger Vertrag, geht dieser vor. Die eingeschlossenen Verträge erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Ende der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind für den Betreiber oder Inhaber mitversichert?
Mitversichert sind eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Beide bestehen als rechtlich selbständige Verträge.
Wie lange gilt dieser private Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Die Verträge erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was passiert, wenn bereits ein gleichartiger privater Haftpflichtvertrag besteht?
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Woraus ergibt sich der genaue Umfang dieses Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Gesundheitsfachberufe 2023