Die Haftpflichtkasse deckt in der Betriebshaftpflicht das Produkt-Haftpflichtrisiko ab: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse sowie durch erbrachte eiten oder Leistungen entstehen. Der Schutz greift, sobald die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, eiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt sind, und richtet sich nach dem im Versicherungsschein beschriebenen Produktions- und Tätigkeitsumfang.
Gegenstand des Versicherungsschutzes / Allgemeines Produkt-Haftpflichtrisiko
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden gemäß Ziffer 4 dieses Vertragsteils. Voraussetzung ist, dass diese Schäden verursacht wurden durch vom Versicherungsnehmer:
- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse,
- erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
Dieser Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Versichertes Risiko
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Produktions- und Tätigkeitsumfang, der sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergibt.
Versicherungsfall
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert sind – insoweit abweichend von den zugrunde liegenden Bestimmungen – auf Sachmängeln beruhende gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen verschuldensunabhängig dafür einzustehen hat, dass diese Eigenschaften bei Gefahrübergang vorhanden sind.
Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich. Das gilt, soweit es sich handelt um:
- Personen- und Sachschäden
- sowie die daraus entstandenen weiteren Schäden.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die durch die Produkte, Arbeiten oder Leistungen des Versicherungsnehmers verursacht werden. Der Schutz beginnt, sobald ein Erzeugnis in den Verkehr gebracht, eine Arbeit abgeschlossen oder eine Leistung ausgeführt wurde, und richtet sich nach dem im Versicherungsschein beschriebenen Umfang. Erfasst sind gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Sachmängeln, wenn der Versicherungsnehmer für vereinbarte Eigenschaften verschuldensunabhängig einzustehen hat. Auch Beratungsmängel und Falschlieferungen zählen dazu, soweit es um Personen- und Sachschäden und deren Folgen geht.
Häufige Fragen
Für welche Schäden greift das Produkt-Haftpflichtrisiko?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse sowie durch erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Schutz beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Sind auch Beratungsfehler und Falschlieferungen mitversichert?
Ja. Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der Erzeugnisse sowie Falschlieferungen werden Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleichgestellt, soweit es um Personen- und Sachschäden und die daraus entstandenen weiteren Schäden geht.
Welcher Umfang an Tätigkeiten ist abgedeckt?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Produktions- und Tätigkeitsumfang, der sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergibt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Gesundheitsfachberufe 2023