Wer bei der Haftpflichtkasse eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat, ist durch die Versehensklausel auch dann geschützt, wenn ein Risiko aus der Unternehmensbeschreibung versehentlich nicht gemeldet wurde. Voraussetzung ist, dass dieses Risiko nicht vertraglich ausgeschlossen ist und der Versicherungsnehmer das Versäumnis nach Kenntnis unverzüglich anzeigt sowie den Beitrag nachzahlt.
Der Versicherungsschutz gilt auch für versehentlich nicht gemeldete Risiken. Voraussetzung ist, dass diese Risiken im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten. Zudem muss er den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Vergisst der Versicherungsnehmer versehentlich, ein Risiko zu melden, bleibt der Versicherungsschutz trotzdem bestehen. Das gilt aber nur, wenn dieses Risiko zur Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein passt und nicht ohnehin vom Vertrag ausgeschlossen ist. Sobald das Versäumnis auffällt, muss es unverzüglich angezeigt werden. Der dafür fällige Beitrag ist dann rückwirkend ab dem Gefahreneintritt zu zahlen.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich vergessen habe, ein Risiko zu melden?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, sofern sie im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und nicht vertraglich von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Welche Risiken sind von der Versehensklausel nicht erfasst?
Risiken, die außerhalb der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen oder die nach den Bestimmungen dieses Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind, fallen nicht unter den Schutz.
Was muss ich tun, wenn mir das Versäumnis bewusst wird?
Sobald sich der Versicherungsnehmer des Versäumnisses bewusst wird, muss er unverzüglich die entsprechende Anzeige erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an entrichten.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Gesundheitsfachberufe 2023