Wird der Betrieb endgültig und völlig eingestellt und endet deshalb der Betriebshaftpflicht-Vertrag der Haftpflichtkasse, läuft der Versicherungsschutz nicht sofort aus: Er gilt im bisherigen Umfang noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsende weiter.
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, besteht der Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung fort.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Vertrag ausschließlich deshalb endet, weil der Betrieb, die Produktion oder die Lieferung endgültig und völlig eingestellt wird, bleibt der Versicherungsschutz nicht sofort aus. Er wirkt im bisherigen Umfang noch bis zu fünf Jahre nach dem Vertragsende weiter.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich nach der Einstellung meines Betriebs noch versichert?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang des Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung fort.
Aus welchem Grund muss der Vertrag enden, damit die Nachhaftung greift?
Die Nachhaftung gilt, wenn der Vertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang gilt der Schutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages weiter.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Gesundheitsfachberufe 2023