Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse beteiligt sich der Versicherungsnehmer bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes an der Schadenersatzleistung, während der Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche bestehen bleibt. Sind mehrere Selbstbehalte vereinbart, gilt jeweils der höchste.
Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen zu den Erweiterungen des Versicherungsschutzes wird besonders hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Selbstbehalt bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer bis zu einer festgelegten Höhe selbst an der Schadenersatzleistung beteiligt. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche bleibt dabei versichert. Sind mehrere Selbstbehalte vereinbart, kommt der höchste zur Anwendung. Zusätzlich gelten besondere Selbstbehalte bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist?
Dann beteiligt sich der Versicherungsnehmer bis zur Höhe dieses vereinbarten Selbstbehaltes an der Schadenersatzleistung.
Ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche trotz Selbstbehalt versichert?
Ja, für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Welcher Selbstbehalt gilt, wenn mehrere vereinbart wurden?
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, gilt der höchste Selbstbehalt.
Gibt es neben dem allgemeinen Selbstbehalt weitere besondere Selbstbehalte?
Ja, bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes wird auf besondere Selbstbehalte gesondert hingewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Gesundheitsfachberufe 2023