Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt eine unbegrenzte Nachhaftung: Versichert sind die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages vorkommen. So bleibt der Versicherungsschutz für Verstöße innerhalb der Vertragslaufzeit bestehen.
Die Versicherung erweitert den bestehenden Versicherungsschutz. Sie umfasst die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz deckt die Folgen von Verstößen ab, die während der gesamten Vertragslaufzeit auftreten – vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ende des Vertrages. Für diese Verstöße bleibt der Schutz bestehen.
Häufige Fragen
Welche Verstöße sind von der Versicherung erfasst?
Erfasst sind die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommen.
Ab welchem Zeitpunkt greift der Versicherungsschutz für Verstöße?
Der Schutz gilt für Verstöße ab dem Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages.
Handelt es sich hierbei um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes?
Ja, die Regelung erweitert den bestehenden Versicherungsschutz und umfasst die Folgen aller in diesem Zeitraum vorkommenden Verstöße.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vermoegen-Wohnimmobilienverwalter 2019