Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter mit behördlicher Erlaubnis versichert. Wer zusätzlich Grundstücke und Gewerbeimmobilien verwaltet, benötigt dafür eine eigenständige Vereinbarung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter. Diese Tätigkeit muss mit behördlicher Erlaubnis ausgeübt werden.
Die Verwaltung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien ist nicht automatisch mitversichert. Für sie bedarf es einer eigenständigen Vereinbarung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht aus der behördlich erlaubten Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter. Möchte man auch die Verwaltung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien absichern, muss dies gesondert vereinbart werden.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeit ist über diese Versicherung abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der mit behördlicher Erlaubnis ausgeübten Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter.
Ist die Verwaltung von Gewerbeimmobilien automatisch mitversichert?
Nein. Die Versicherung der Verwaltung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien bedarf einer eigenständigen Vereinbarung.
Muss die Verwaltertätigkeit behördlich erlaubt sein, damit Versicherungsschutz besteht?
Ja, versichert ist die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter, die mit behördlicher Erlaubnis ausgeübt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vermoegen-Wohnimmobilienverwalter 2019